Führerscheinerweiterung
Verfasst: 21. Jan 2020, 12:21
Da ich auf den Beitrag von Joachim bezüglich des Führerscheins unter "Aktuelles" nicht antworten kann, poste ich hier.
Es stimmt so nicht, wie es Joachim erläutert hat.
Es verhält sich so:
1. Voraussetzung mind. 25 Jahre alt und mind. 5 Jahre den Autoführerschein. ( das war korrekt von Joachim).
2. Um die Erweiterung zu bekommen, sind mind. 9 Doppelstunden in der Fahrschule nötig( 5 Stunden Fahrt, 4 Stunden Theorie), keine Prüfung.
3. Hat man dies geschafft, bekommt man lediglich eine Erweiterung( Bestätigung mit Schlüsselzahl 196 ).Man hat dann 1 Jahr zeit, sich mit dieser Bestätigung die Schlüsselnummer zur Klasse B eintragen zu lassen. Diese Schlüsselnummer berechtigt aber nur das Fahren eines Zweirades bis 125ccm.
Diese Schulung samt Schlüsselnummer ist nicht! gleichzusetzen mit der Klasse A1.
Ein vereinfachter Aufstieg ohne weitere Prüfung von B 196 in die Motorradführerscheinklasse A2 und A , wie ihn der normale 125er Führerschein A1 vorsieht, ist mit B 196 nicht möglich. Wer also mit größeren Motorrädern liebäugelt, fährt mit einem richtigen Motorradführerschein gleich von Anfang an besser.
4. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder ( bis 125ccm) zu fahren, endet an der deutschen Grenze. Die B-Erweiterung ist ein nationales Recht und gilt nicht im Ausland. Auch nicht in Italien, wo die italienische B-Klasse Leichtkrafträder mit einschließt.
5. für alles über 125ccm gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen.
6. Inkrafttreten dieser Regelung ist der 31.12.2019
7. Geschätzte Kosten für das Erreichen der nötige Schlüsselnummer 196 in der Fahrschule: ca. 700€
Es stimmt so nicht, wie es Joachim erläutert hat.
Es verhält sich so:
1. Voraussetzung mind. 25 Jahre alt und mind. 5 Jahre den Autoführerschein. ( das war korrekt von Joachim).
2. Um die Erweiterung zu bekommen, sind mind. 9 Doppelstunden in der Fahrschule nötig( 5 Stunden Fahrt, 4 Stunden Theorie), keine Prüfung.
3. Hat man dies geschafft, bekommt man lediglich eine Erweiterung( Bestätigung mit Schlüsselzahl 196 ).Man hat dann 1 Jahr zeit, sich mit dieser Bestätigung die Schlüsselnummer zur Klasse B eintragen zu lassen. Diese Schlüsselnummer berechtigt aber nur das Fahren eines Zweirades bis 125ccm.
Diese Schulung samt Schlüsselnummer ist nicht! gleichzusetzen mit der Klasse A1.
Ein vereinfachter Aufstieg ohne weitere Prüfung von B 196 in die Motorradführerscheinklasse A2 und A , wie ihn der normale 125er Führerschein A1 vorsieht, ist mit B 196 nicht möglich. Wer also mit größeren Motorrädern liebäugelt, fährt mit einem richtigen Motorradführerschein gleich von Anfang an besser.
4. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder ( bis 125ccm) zu fahren, endet an der deutschen Grenze. Die B-Erweiterung ist ein nationales Recht und gilt nicht im Ausland. Auch nicht in Italien, wo die italienische B-Klasse Leichtkrafträder mit einschließt.
5. für alles über 125ccm gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen.
6. Inkrafttreten dieser Regelung ist der 31.12.2019
7. Geschätzte Kosten für das Erreichen der nötige Schlüsselnummer 196 in der Fahrschule: ca. 700€